Wie läuft denn eigentlich eine Psychotherapie ab?
Ängste, Schamgefühle, ein niedriges Selbstwertgefühl, eine gesteigerte Wut, Schuldgefühle oder das Erleben von Gewalt innerhalb des sozialen Umfeldes, zum Beispiel durch Mobbing, Trennung der Eltern oder Streit in der Familie sind Erlebnisse, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung blockieren können. Oft hindern sie einen daran, ein glückliches und unbeschwertes Leben führen zu können.
Den ersten Schritt zur Veränderung zu wagen und diese Gefühle zu bearbeiten, ist nicht leicht. Ich glaube sogar, dass der erste Schritt der schwerste ist. Aus diesem Grund möchte ich dich und Sie an dieser Stelle über den Verlauf einer Psychotherapie aufklären und die Ängste etwas nehmen:
Damit wir gemeinsam entscheiden können, ob eine Psychotherapie bei mir in Frage kommt, treffen wir uns zu einem Erstgespräch. In diesem lernen wir uns persönlich kennen.
Im Anschluss erfolgen 2 bis 5 Kennlernsitzungen. Diese sind wichtig, um einschätzen zu können, ob wir uns auch verstehen, das heißt, ob eine Vertrauensbasis aufgebaut werden kann. Dazu muss die Chemie stimmen. Eine Psychotherapiestunde dauert übrigens 50 Minuten.
Wenn eine Notwendigkeit besteht und ich glaube, dass eine Psychotherapie bei mir hilfreich sein kann und sich zudem das Kind oder der Jugendliche und seine Bezugspersonen ebenfalls dafür entscheiden, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt.
… was noch wichtig ist:
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Ich habe Schweigepflicht
- Motivation zur Veränderung: Damit die Psychotherapie hilfreich ist und „richtig funktionieren“ kann, müssen die Stunden regelmäßig stattfinden. Eine Psychotherapie bei mir dauert oftmals ein bis zwei Jahre und findet einmal bis zweimal pro Woche statt. Das ist der Hauptgrund dafür, dass wir uns gut verstehen sollten.
- Elternarbeit: In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist es vorgesehen, jede 4. Stunde des Kindes oder des Jugendlichen begleitende Bezugspersonengespräche zu führen. Ab dem 15. Lebensjahr des Jugendlichen kann die Psychotherapie auch ohne Einwilligung und Einbeziehung der Bezugspersonen stattfinden.